Der Notar als Vertragserrichter
Als Vertragserrichter ist der Notar beauftragt, für seine Klienten Verträge in den verschiedensten Rechtsgebieten zu erstellen und dabei als Vertragsver- fasser, Treuhänder und Parteienvertreter zu fungieren:
So erstellt der Notar für Sie zum Beispiel:
- Kaufvertrag
- Schenkungsvertrag
- Übergabsvertrag mit Ausgedingsleistungen
- Tauschvertrag
- Wohnungseigentumsvertrag
- Bauträgervertrag
- Mietkaufvertrag
- Gesellschaftsverträge (GmbH, OG, KG, GesbR, stille Gesellschaft)
- Verschmelzungs- und andere Umstrukturierungsvorgänge
- Ehepakte
- Scheidungsvereinbarungen
- Erbvertrag
- Testament
Der Notar als Urkundsperson:
Als staatlich bestellte Urkundsperson ist der Notar befugt, verschiedenste Beurkundungstätigkeiten durchzuführen, die in vielen Fällen notwendig oder hilfreich sind.
So beurkundet der Notar für Sie zum Beispiel:
- Unterschriftsbeglaubigung
- Beglaubigung von Abschriften
- Lebenszeugnisse
- Protokollierung tatsächlicher Vorgänge
- Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen
Ferner ist der Notar befugt, in Notariatsakten Rechtsgeschäfte in Form einer öffentlichen Urkunde zu erstellen, so zum Beispiel:
- GmbH-Verträge
- Abtretung von Geschäftsanteilen
- Schenkungen ohne wirkliche Übergabe
- Ehepakte
- Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzicht
Der Notar im Verlassenschaftsverfahren:
Als Gerichtskommissär ist der Notar für die Abwicklung von Verlassenschaften zuständig. Dabei erfüllt er zentrale Aufgaben, wie zum Beispiel:
- Errichtung der Todesfallaufnahme
- Sicherung des Nachlasses
- Erbensuche
- Protokollierung der Verlassenschaftsabhandlung
- Herstellung der Grundbuchsordnung
Aus dieser Tätigkeit ergibt sich eine besonders ausgeprägte Kenntnis des Erbrechts, die der Notar etwa bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Vermächtnisse) umzusetzen vermag.
Rechtsdienstleister:
Neben den „klassischen“ notariellen Tätigkeiten ist der Notar darüber hinaus in zahlreichen anderen rechtlichen Angelegenheiten tätig, so zum Beispiel:
- als Treuhänder
- als Berater in rechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel der Unternehmensvorsorge, Eheschließung, Erbrecht
- als Registrierungsstelle für letztwillige Verfügungen, Patientenverfügungen, Sachwalterverfügungen, Vorsorgevollmachten
- als Eingabestelle für Grundbuch und Firmenbuch (bei öff. Notar Dr. Reinhard Pöltner zusätzlich für das deutsche Handelsregister)
- als Parteienvertreter vor Behörden